Hier finden Sie diese Infos in Leichter Sprache:


Inhaltsverzeichnis

Dies ist das Inhaltsverzeichnis.
Klicken Sie auf einen Link um auch direkt zum ausgewählten Thema zu gelangen

Die GLOCKE in Leichter Sprache


Was ist die Glocke

Glocke-Außenansicht Fotocredit Mark Bollhorst

Glocke, Blick vom Mittelbalkon zur Bühne Fotocredit Mark Bollhorst

Die Glocke ist ein bekanntes Konzerthaus in der Innenstadt von Bremen.
Die Glocke steht an der Domsheide in der Nähe vom Marktplatz.
Viele berühmte Menschen haben hier schon Musik gemacht.
Der Große Saal in der Glocke ist so gebaut,
dass die Musik besonders schön klingt.
Darum ist die Glocke seit vielen Jahren
eins der besten Konzerthäuser in Europa.

Der Eingangs-Bereich von der Glocke heißt: Foyer.
Das spricht man: For-je.
Die 2 Säle von der Glocke heißen:
Großer Saal und Kleiner Saal.
Das Foyer und die 2 Säle in der Glocke
sind besonders schön.
Die Wände, Böden und Decken sind verziert.
Die Bau-Art nennt man: Art Déco.


Woher kommt der Name?

Keiner weiß genau,
woher die Glocke ihren Namen hat.

Vielleicht gab es hier früher mal eine Glocke,
die in einem kleinen Turm hing.
Früher war der Name auch noch nicht Glocke.
Früher war die Glocke ein Kapitelhaus.
So nennt man Gebäude, die zum Dom gehören.

Geschichte: Ein Konzerthaus ab 1869

Erst im Jahr 1869 hat der Künstlerverein
das Kapitelhaus zu einem Konzerthaus umgebaut.
Im Jahr 1915 gab es ein großes Feuer.
Das Konzerthaus ist abgebrannt.
Es hat bis zum Jahr 1928 gedauert,
bis das Konzerthaus wieder aufgebaut war.
Seitdem heißt das Konzerthaus: Die Glocke.

Geschichte: Nach dem Zweiten Weltkrieg

Ab 1944 gehörte die Glocke den Amerikanern.
In dieser Zeit war in der Glocke ein Armeeklub
und ein Kino.
Dann haben die Amerikaner die Glocke zurückgegeben.
Seitdem ist die Glocke ein wichtiger Teil von Bremen.
Die Glocke hat besondere Veranstaltungen
und große Konzerte gemacht.
Viele berühmte Musiker waren schon in der Glocke.
Zum Beispiel:
  • Der Jazz-Musiker Louis Armstrong
  • Der Klavier-Spieler Oscar Peterson
  • Die Pop-Gruppe ABBA

Geschichte: Umbau und Denkmal-Schutz

Im Jahr 1995 war die Glocke schon fast 70 Jahre alt.
Darum haben 2 Architekten das Gebäude
2 Jahre lang umgebaut und verbessert.
Die Architekten waren:
  • Gerhard Müller-Menckens
  • Klaus Rosenbusch
Die Architekten wollten das Gebäude so umbauen,
dass man es heute gut nutzen kann.
Aber die Architekten durften das Gebäude
nicht einfach so verändern.
Einige Dinge mussten so bleiben, wie sie sind.
Denn das Gebäude hat Denkmal-Schutz.
Das war schwierig für die Architekten.
Aber die Architekten haben es geschafft.
Viele Teile vom alten Gebäude sind geblieben.

Ein wichtiger Ort für Musik und Kultur

Nach dem Umbau hat die Glocke
am 31. Januar 1997 wieder geöffnet.
Seitdem gehört sie zu den wichtigsten Konzerthäusern
in Deutschland und auf der ganzen Welt.
Die Glocke hat jedes Jahr über 300 Veranstaltungen.
Etwa 250 Tausend Menschen kommen jedes Jahr.
Es gibt Konzerte mit klassischer Musik, Gesang, Jazz, Pop
und viele andere Veranstaltungen.
Die Glocke ist also ein sehr wichtiger Ort
für die Kultur im Nordwesten von Deutschland.

Eigene Veranstaltungen und Projekte



Die Glocke gehört seit dem Jahr 1997 zu einer Firma.
Die Firma heißt: Glocke Veranstaltungs-GmbH.
Die Firma plant alle Veranstaltungen in der Glocke
und vermietet die Säle.
Die Firma gehört zur M3B GmbH.
Das ist eine Firma von der Stadt Bremen.
Die Glocke macht auch gute eigene Veranstaltungen,
die es immer wieder im Programm gibt:
  • GLOCKE Vokal
  • GLOCKE Spezial
  • GLOCKE JAZZnights
Die Glocke ist für diese Veranstaltungen sehr bekannt.
Die Glocke kümmert sich auch um Bildung.
Dafür gibt es viele Musik-Projekte für Kinder
und für Erwachsene.


Der Text in Leichter Sprache ist von:
© Büro für Leichte Sprache,
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2022.
Das Siegel ist von:
Deutsche Gesellschaft für Leichte Sprache eG.
Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.
Illustrator Stefan Albers.

Erklärung zur Barrierefreiheit


in Leichter Sprache

Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für

  • blinde Menschen.
  • gehörlose Menschen.
  • Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.

In diesem Text steht: Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?

Und wo können Sie sich beschweren,

  • wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
  • wenn eine App nicht barrierefrei ist?

Regeln im Gesetz


Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:

Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.

Was sind öffentliche Stellen?


Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel

  • Ämter und Behörden
  • einige Firmen für Wohnungsbau
  • Schulen und einige KiTas

Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.

Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.

Zum Beispiel:

  • einige Museen, Bibliotheken und Theater
  • einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen

Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?


Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist

  • auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
  • in allen Apps von öffentlichen Stellen

Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.

In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
    Fachleute können das prüfen.
    Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
  • Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
    Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
  • Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
    Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
    Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
    Wichtig:
    Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
    Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
  • In der Erklärung muss auch das Datum sein,
    von wann die Erklärung ist.
    Wichtig:
    Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
    Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
    Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
    Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.

Barrieren melden


Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:

  • mit einer E-Mail
  • mit einem Anruf
  • mit einem Kontakt-Formular

Sie können sich über diese Dinge beschweren:

  • Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
    Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
  • Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
    aber die Infos sind nicht barrierefrei.
    Zum Beispiel:
    Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.

Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei der
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik beschweren:

Zentralstelle


Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de

Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:

  • nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
  • nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle

Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit von dieser Internet-Seite finden Sie hier.

Text in Leichter Sprache: © Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.